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 Coloristen          (mit  Diplom   /  Staatlich  GeprÜft  HWK)



Abzocke mit teurem "Färbe-Diplom"?

Seit Jahren gibt es Farb-Weiterbildungen und Seminare vieler Haarfarben-Hersteller, darunter die branchenweit anerkannten und renommierten Auszeichnungen "Diplome-Coloriste" und "ColorXpert" von L´Oreál.

Zur Verwunderung der gesamten Friseurbranche übernehmen jetzt amerikanische Kosumgüterfabrikant Procter & Gamble alias Wella und der japanische Konzern KAO-GOLDWELL alleine die kostspielige (Kosten siehe unten) Schulung für die Weiterbildung als "Staatlich Geprüfter Colorist (HWK)". Wella startete dazu eine skurrile PR-Kampagne, um den Eindruck zu erwecken, Wella hätte jetzt den Coloristen erfunden (siehe unten).

Nachtrag: Auch der famose Friseur-Zentralverband will jetzt den "Geprüften Coloristen" entwickelt haben. Er gibt auf seiner Homepage bekannt: "...gemeinsam mit Partnern hat der Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks die neue Fortbildung "Geprüfte Coloristin / Geprüfter Colorist" entwickelt. "   Quelle



Horrende Kosten

Wella läßt sich das Farb-Seminar vergleichsweise fürstlich bezahlen: Für 5 Wochen Färbekurs (L´Oreal 5 Tage) sind sagenhafte 2500 EURO (L´Oreal ca. 700 EUR) fällig (zum Vergleich: Ein Meisterkurs Teil I + II kostet z.B. bei Meininghaus 2.300  Euro). Wieviel der Kurs bei KAO-GOLDWELL  kostet, war bisher nicht zu recherchieren .

Damit übrigens nicht genug: Zusätzlich langt die Handwerkskammer noch bei den Prüfungsgebühren kräftig zu.

 

Neue "PR-Epoche"

Wella schlachtet die scheinbar "neue Schulung" nach allen Regeln der P&G-Marketingkunst aus, um den Eindruck zu erwecken, nur Wella hätte den Coloristen erfunden.

Kurios: Am Ende des Seminars werden alle "Geprüften Coloristen" mit einem Doktorhut, schwarzer Robe (?!) und Pokal ausgestattet, fotografiert und auf der Wella-Seite Coloristen.de öffentlich zur Schau gestellt - siehe Fotos Wella .

Unterstützt wird die skurille Wella-PR-Aktion z. B. von kleinen Lokalblättchen, die die Wella-Werbemeldung nahezu unverändert im redaktionellen Teil verwenden. Die Landpostille "Lippische Wochenschau" feiert beispielsweise den Kurs als "Neue Epoche im Friseurhandwerk" , siehe Link

 

Gibt es bei Wella etwas eine bessere Ausbildung?

Nein, Procter & Gamble (Wella) hat wohl durch "das gute Verhältnis" zum Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks und der Handwerkskammer Düsseldorf den Zuschlag für die Durchführung des Seminars bekommen - mehr nicht.

Nachtrag: Wella-Vetreter versuchen derzeit, den 2500-Euro-Kurs an die Salon zu verkaufen. Die Nachfrage dürfte sich auch aufgrund des hohen Preises stark in Grenzen halten. Trotzdem spricht Wella auf der Homepage von angeblich großer Nachfrage.


 

Fazit

Verunsicherte Friseure sollten sich durch diese ausgeklügelte Marketing-Masche des US-Konzerns nicht täuschen lassen. Die Kunden interessiert es nicht, ob und wo der Friseur geprüft wurde. Sie wollen letztendlich nur ein gutes Färbeergebnis. Das erreicht man, in dem man z. B. die Farb-Seminare des Herstellers besucht, mit dessen Farben man häufig arbeitet. Jedoch Schulungen, die deutschlandweit von nur einer einzigen Firma und zu stark überhöhten Phantasie-Preisen angeboten werden sind nicht aktzeptabel. Die Zeiten, in denen es nur einen Haarfarben-Hersteller gab sind lange vorbei.






Zusatzinfo

Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfungsordnung
zum/zur "Geprüften Coloristen/Coloristin" der Handwerkskammer Düsseldorf

§ 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses

(1) Durch die Prüfung ist festzustellen, ob der Prüfling die notwendigen Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen besitzt, um die qualifizierten Tätigkeiten als Colorist in einem Friseursalon auszuüben.

(2) Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum anerkannten Abschluss "Geprüfte Coloristin / Geprüfter Colorist".

§ 2 Zulassungsvoraussetzungen

(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer eine Gesellenprüfung im Friseur-Handwerk nachweist.

(2) Abweichend von Absatz 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

§ 3 Gliederung der Prüfung

Die Prüfung gliedert sich in folgende Prüfungsteile:

1. Fachpraktischer Teil 2. Fachtheoretischer Teil.

§ 4 Inhalt und Dauer der Prüfung

(1) Im fachpraktischen Teil hat der Prüfling folgende Arbeiten auszuführen:

1. Eine Erstfärbung an einem farblich unbehandelten Haar mit einer sichtbaren Farbveränderung von 2-3 Farbtiefen im Blond- oder Rotbereich am Modell. 2. Eine Foliensträhnentechnik in der Kombination im Blond- und/oder Rotbereich mit 3 Farbtiefen Aufhellung am Modell. 3. Eine Freihand-Strähnentechnik ohne Verwendung von Folien und/oder Strähnenhauben mit merklicher Unterscheidung der Zielfarbe von der Ausgangsfarbe am Modell.

(2) Dem Prüfungsausschuss sind die verwendeten Rezepturen in schriftlicher Form vorzulegen.

(3) Auf der Grundlage der Prüfungsleistungen im fachpraktischen Teil wird ein Fachgespräch geführt. Dabei soll der Prüfling zeigen, dass er die fachlichen Zusammenhänge aufzeigen kann, die den Arbeiten zugrunde liegen, den Ablauf der Arbeiten begründen und mit ihr verbundene berufsbezogene Probleme sowie deren Lösungen darstellen kann und dabei in der Lage ist, neue Entwicklungen zu berücksichtigen

(4) Im fachtheoretischen Teil sind Kenntnisse in folgenden Bereichen schriftlich nachzuweisen:

# Methoden der haarfärbenden Maßnahmen beschreiben, anwenden und beurteilen
# Wirkungsprinzipien direktziehender und oxidativer Präparate sowie der Blondierung erklären

(5) Die fachpraktische Prüfung soll nicht mehr als acht Stunden, die fachtheoretische Prüfung nicht mehr als drei Stunden und das Fachgespräch nicht mehr als 15 Minuten dauern.

§ 5 Bestehen der Prüfung

Die Prüfung ist bestanden, wenn im fachpraktischen Teil und insgesamt eine mindestens ausreichende Leistung erzielt worden ist.






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