| "...Ausbildungsvertrag mit untertariflicher Urlaubsgenehmigung wird von der Handwerkskammer als genehmigt zurückgeschickt....tragen die keine Brillen?" ..gefunden in einem Bewertungsportal
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HWK-Kurse in der Kritik
In großen Friseur-Communities (z.B. Mix-Ecke.de) wird immer wieder von unqualifizierten Trainern, veralteteten Schulungsgeräten und minderwertigem Materialien berichtet. Dazu kommen oft unverhältnismäßig hohe Kosten.
Beispiele
- Für den Tageskurs "Modetrends", durchgeführt von einem Innungstrainer, verlangt die HWK Aachen 199,- Euro - siehe PDF .
- Weiterbildung als "Staatlich Geprüfter Colorist (HWK)"- siehe Infoseite
1000 Filialen - nur ein Meister
"Wenn die neue Filiale nicht weiter als 3 km entfernt ist, brauchen Sie nur einen Meister." Diese Ausage bekommen Existenzgründer und Filialgründer regelmässig zu hören. Doch damit werden sie wider besserem Wissen verwirrt und absichtlich getäuscht. Denn die HWK weiß genau, wie es geht. Umstrittene Billigiketten sind nämlich scheinbar besser beraten: "Gründen Sie doch eine GmbH, dann ist es egal wie viele Filialen Sie haben!". (O-Ton HWK Berlin). Klar, daß alle Billigketten GmbH´s sind. Scheinbar gilt diese Regelung auch für Billigketten mit Sitz im Ausland - Beispiel Hairkiller. Aber auch hier, wie immer bei der HWK: Nichts Genaues weiss man nicht...
Handwerkskammern: Auskünfte je nach "Sonnenstand"
Diese Art der Auskünfte kennt man eigentlich sonst nur von Bananenrepubliken. Ob Ausnahmebewilligungen, Gebühren, Meisterfragen oder Zertifikate: Mündliche Auskünfte (auch telefonisch) fallen je nach HWK-Sachbearbeiter, Tageszeit und "Sonnenstand" unterschiedlich aus. Hintergrund ist jedoch nicht die Schläfrigkeit der Sachbarbeiter sondern es wird absichtlich in die Irre geführt oder Wichtiges verschwiegen um möglichst viel "Meisterprüfungen" durchführen zu können.
Beispiel: Zum Nachweis der vier Jahre Betriebleitung verlangt die HWK Dortmund eine "bei der HWK eingetragene Betriebsleitung". Das ist falsch, da es reicht, daß der Saloninhaber die Betriebsleitung schriftlich bestätigt. Bei der HWK werden temporäre Änderungen der Betriebsleitungen auch gar nicht gemeldet. Dort werden lediglich die Inhaber geführt. Diese oder ähnliche Erfahrungen mußten viele Friseure mit der HWK machen. Wer wirklich Rat sucht, sollte an anderer Stelle um Rat fragen (z.B. andere Friseure in der Friseur-Community Mix-Ecke.de). Falls doch die HWK tatsächlich einmal gefragt werden muß, sollten sich Ratsuchende die Antwort und zu erwartende Gebühren immer schriftlich geben lassen oder eine schriftliche Anfrage per Einschreiben / Rückschein starten.
Meldungen an HWK versickern im Nichts Dulden HWK´s Schwarzarbeit, Scheinselbständigkeit und meisterlose Salons?
Wenn Friseure der HWK Ordnunswidrigeiten nach der HwO und GewO melden (meisterlose Salons, Schwarzarbeit, nicht angemeldete Mitarbeiter, Tariflohn-Verstöße, Scheinselbständigkeit etc.) sollte man annehmen, daß die Kammer etwas dagegen unternimmt bzw. die Hinweise ernstnimmt. Doch die Realtität sieht scheinbar oft ganz anders aus. Immer wieder hört und liest man davon, daß Hinweise einfach ignoriert werden und am Ende nichts passiert. Das beweist zum Beispiel auch ein Beitrag in einem Friseur-Forum (LINK). Unser Rat: Verstöße dieser Art nicht der HWK sondern immer möglichst der zuständigen Zoll-Behörde melden.
Haarverlängerung? Wer zahlt kann es.
HWK gibt jedem "Ausnahmebewilligungen für Haarverlängerung" Für die "Ausnahmebewilligung beschränkt auf Haarverlängerung" braucht man keinen Friseurmeistertitel, Gesellenbrief oder einen (in Deutschland) anerkannten Ausbildungsnachweis als Friseur/in. Gegen Zahlung eines 4stelligen EURO-Betrages + Prüfung kann im Prinzip jeder eine entsprechende Erlaubnis von der Handwerkskammer erhalten (Beispiel: HWK-Datenbankeintrag
Danach kann man sich z. B. "Stylist oder Haarstylist für Haarverlängerung" nennen (der Begriff "Stylist ist wie z.B. auch "Visagist" nicht gesetzlich geschützt und erfordert keinerlei Ausbildung). Leider hat die Handwerkskammer "vergessen", daß zu einer fachgerechten Haarverlängerung erheblich mehr gehört, als nur "Haare anschweißen"... mehr
Anmerkung der Red.: Die Handwerkskammer Berlin erklärte (mehrfach) telefonisch, daß es keine Angebote für Ausnahmebewilligungen / Prüfungen Haarverlängerung gibt - wie erklären sich dann HWK-Datenbankeinträge wie diese?
HWK: Millionengeschäfte mit den Konzernen
HWK überläßt Wella und Co. die Schulung für den "Staatlich Geprüften Colorist (HWK)"
Zur Verwunderung der gesamten Friseurbranche übernimmt der amerikanische Kosumgüterfabrikant Procter & Gamble alias Wella und dem japanischen Konzern KPSS (Goldwell) quasi alleine die extrem kostspielige Schulung für die Weiterbildung als "Staatlich Geprüfter Colorist (HWK)"...mehr
Nachtrag 09/10: Ein ähnliches "Diplom" gibt´s jetzt für Haarverlängerung - auch hier gibt es kurioserweise wieder nur einen einzigen Schulungspartner: Die österreichische Firma Hairdreams
HWK liebt Billigketten Wie stark unterstützen Handwerkskammern "meisterlose" Billigketten ?
Sie wuchsen in den letzten Jahren wie Pilze aus dem Boden: Die Filialen der Billigketten. HairWeb weiß, in kaum einem Billigsalon ein "echter" Friseurmeister anzutreffen ist. Eine nicht unbedeutende Zahl dieser Läden erhielt (auch kurzfristig) "Ausnahmebewilligungen" von den Handwerkskammern. Die Frage ist: Wurden bei der Vergabe dieser Bewilligungen etwas andere Maßstäbe angelegt als bei "lobbylosen" Einzelunternehmern, die keiner Kette angehören?
Geschichte der Handwerkskammer
Die Gründung der Handwerkskammern (HWK) geht auf das Handwerkergesetz von 1897 zurück. Das Reichsgesetz schuf die Voraussetzung für die Bildung der Kammern und von April 1900 an wurden insgesamt 71 Handwerkskammern gegründet.
Durch die Verschärfung der alten Reichshandwerksordnung von 1931 in der Zeit des Nationalsozialismus wurde wieder das Standesdenken durch die Einführung der Arisierung und des Meisterbriefs (damals: "Großer Befähigungsnachweis") gestärkt.
Heute gibt es noch 54 Handwerkskammern, die für ihre jeweiligen "Kammerbezirke" zuständig sind (siehe Liste unten).
(Quelle: Wikipedia/NTT)
Deutsches Phänomen "Handwerksgesetze"
In keinem anderen Land der Welt gibt es zum Beispiel im Friseurhandwerk derart strenge Handwerkergesetze, Kammern, Innungen und staatliche Regulierungen (siehe auch "Friseure im Ausland"). Dieses veraltete und mittlerweile weitgehend überholte System, funktioniert scheinbar auch nur bei den als "obrigkeitstreu" bekannten Deutschen: Ein Spanier oder Franzose etwa hätte nur ein müdes Lächeln, wenn man ihm sagen würde, es sei gesetzeswidrig, ohne Ausbildung einen Pony zu schneiden.
(Zwangs-) Beiträge und Gebühren
Die deutschen Handwerkskammern erheben von allen Mitglieder einen "Zwangsbeitrag", der von Kammer zu Kammer unterschiedlich ist. Dagegen regt sich immer mal wieder Widerstand, zuletzt in Aichach (siehe Pressebericht). Wer die kostenlosen Leistungen, wie z.B. Vorträge der HWK nicht nutzt, erhält als einzige Gegenleistung eine monatliches HWK-Magazin, im Norden heißt es z.B. "Nord Handwerk" .
Dazu kommen Prüfungsgebühren aller Art (z.B. 660 EURO bei der Meisterprüfung).
Einen Überblick über die enorme Gebührenvielfalt der HWK bietet diese anschauliche Übersicht als PDF |