| "...Ausbildungsvertrag mit untertariflicher Urlaubsgenehmigung wird von der Handwerkskammer als genehmigt zurückgeschickt....tragen die keine Brillen?" ..gefunden in einem Bewertungsportal
HWK-NEWS
Wenn der Tag lang ist....: Auskünfte nach "Sonnenstand"
Ob Ausnahmebewilligungen, Gebühren, Meisterfragen oder Zertifikate: Mündliche Auskünfte am Telefon fallen je nach Sachbearbeiter, Tageszeit und "Sonnenstand" unterschiedlich aus. Bei wichtigen Auskünften sollten sich Ratsuchende die Antwort und zu erwartende Gebühren immer schriftlich geben lassen oder direkt eine schriftliche Anfrage per Einschreiben / Rückschein starten.
Dulden HWK´s Schwarzarbeit, Scheinselbständigkeit und meisterlose Salons?
Wenn Friseure der HWK Ordnunswidrigeiten nach der HwO und GewO melden (meisterlose Salons, Schwarzarbeit, nicht angemeldete Mitarbeiter, Tariflohn-Verstöße, Scheinselbständigkeit etc.) sollte man annehmen, daß die Kammer etwas dagegen unternimmt bzw. die Hinweise ernstnimmt. Doch die Realtität sieht scheinbar oft ganz anders aus. Immer wieder hört und liest man davon, daß Hinweise einfach ignoriert werden und am Ende nichts passiert. Das beweist zum Beispiel auch ein Beitrag in einem Friseur-Forum (LINK). Unser Rat: Verstöße dieser Art nicht der HWK sondern besser der zuständigen Zoll-Behörde melden.
Immer mehr "Nicht-Friseure" erhalten "Ausnahmebewilligungen für Haarverlängerung"
Auch "Nicht-Friseure" können von der Handwerkskammer eine "Ausnahmebewilligung beschränkt auf Haarverlängerung" erhalten. Voraussetzung: Eine Prüfung + Zahlung eines 4stelligen EURO-Betrages bei einer Handwerkskammer
Danach kann man sich z. B. "Stylist oder Haarstylist für Haarverlängerung" nennen (der Begriff "Stylist ist wie z.B. auch "Visagist" nicht gesetzlich geschützt und erfordert keinerlei Ausbildung). Leider hat die Handwerkskammer "vergessen", daß zu einer fachgerechten Haarverlängerung erheblich mehr gehört, als nur "Haare anschweißen"... mehr
Anmerkung der Red.: Die Handwerkskammer Berlin erklärte (mehrfach) telefonisch, daß es keine Angebote für Ausnahmebewilligungen / Prüfungen Haarverlängerung gibt - wie erklären sich dann HWK-Datenbankeinträge wie diese?
HWK überläßt Wella die Schulung für den "Staatlich Geprüften Colorist (HWK)"
Zur Verwunderung der gesamten Friseurbranche übernimmt der amerikanische Kosumgüterfabrikant Procter & Gamble alias Wella und dem japanischen Konzern KPSS (Goldwell) quasi alleine die extrem kostspielige Schulung für die Weiterbildung als "Staatlich Geprüfter Colorist (HWK)"...mehr
Wie stark unterstützen Handwerkskammern "meisterlose" Billigketten ?
Sie wuchsen in den letzten Jahren wie Pilze aus dem Boden: Die Filialen der Billigketten. HairWeb weiß, in kaum einem Billigsalon ein "echter" Friseurmeister anzutreffen ist. Eine nicht unbedeutende Zahl dieser Läden erhielt (auch kurzfristig) "Ausnahmebewilligungen" von den Handwerkskammern. Die Frage ist: Wurden bei der Vergabe dieser Bewilligungen etwas andere Maßstäbe angelegt als bei "lobbylosen" Einzelunternehmern, die keiner Kette angehören?
Geschichte der Handwerkskammer
Die Gründung der Handwerkskammern (HWK) geht auf das Handwerkergesetz von 1897 zurück. Das Reichsgesetz schuf die Voraussetzung für die Bildung der Kammern und von April 1900 an wurden insgesamt 71 Handwerkskammern gegründet.
Durch die Verschärfung der alten Reichshandwerksordnung von 1931 in der Zeit des Nationalsozialismus wurde wieder das Standesdenken durch die Einführung der Arisierung und des Meisterbriefs (damals: "Großer Befähigungsnachweis") gestärkt.
Heute gibt es noch 54 Handwerkskammern, die für ihre jeweiligen "Kammerbezirke" zuständig sind (siehe Liste unten).
(Quelle: Wikipedia/NTT)
Deutsches Phänomen "Handwerksgesetze"
In keinem anderen Land der Welt gibt es zum Beispiel im Friseurhandwerk derart strenge Handwerkergesetze, Kammern, Innungen und staatliche Regulierungen (siehe auch "Friseure im Ausland"). Dieses veraltete und mittlerweile weitgehend überholte System, funktioniert scheinbar auch nur bei den als "obrigkeitstreu" bekannten Deutschen: Ein Spanier oder Franzose etwa hätte nur ein müdes Lächeln, wenn man ihm sagen würde, es sei gesetzeswidrig, ohne Ausbildung einen Pony zu schneiden.
Beiträge und Gebühren
Die deutschen Handwerkskammern erheben von allen Mitglieder einen "Zwangsbeitrag", der von Kammer zu Kammer unterschiedlich ist. Dagegen regt sich immer mal wieder Widerstand, zuletzt in Aichach (siehe Pressebericht). Wer die kostenlosen Leistungen, wie z.B. Vorträge der HWK nicht nutzt, erhält als einzige Gegenleistung eine monatliches HWK-Magazin, im Norden heißt es z.B. "Nord Handwerk" .
Dazu kommen Prüfungsgebühren aller Art (z.B. 660 EURO bei der Meisterprüfung).
Einen Überblick über die enorme Gebührenvielfalt der HWK bietet diese anschauliche Übersicht als PDF |