INFO: Ungelernte Mitarbeiter bei Billigketten nennen sich gern "Hairstylisten" oder "Stylisten". Der Grund: Die Berufsbezeichnung "Friseur" dürfen sie nicht benutzen, da sie gesetzlich geschützt ist und eine dreijährige Ausbildung erfordert.
Job-Portrait
Friseur/in
Heute genügt es nicht mehr, die Haare kurz zu schneiden, damit
sie gepflegt aussehen. Die Frisur soll vielmehr zum Typ, zum Kopf -
zum ganzen persönlichen Erscheinungsbild passen und beitragen.
Der Kunde will gestylt sein, Image
und Individualität zeigen. Und top-aktuell soll´s auch noch
sein. Der jeweilige Frisuren-Look wird natürlich von Modeströmungen
beeinflusst. Das ist wie bei der Bekleidung.
Der clevere Friseur kennt Trends und weiß, was en vogue ist.
Aber ganz gleich, ob er sich "Hair-Stylist", "Hair-Designer"
nennt oder sich eine andere moderne Bezeichnung gibt, seine Kunden erwarten:
Geschick beim Schneiden, Färben, bei der Dauerwelle, Maniküre;
individuelle Beratung wenn´s z. B. um die Anwendung von Perücken
und Toupets geht oder um fachgerechte Tipps für Make-up und kosmetische
Artikel. Außer dem Fachwissen muss auch Einfühlungsvermögen
und Verständnis für die Belange der Kunden mitgebracht werden.
Wer gern mit Menschen umgeht, Kreativität und Fingerspitzengefühl
besitzt, hat gute Chancen einen eigenen Salon zu eröffnen - oder
als Maskenbildner, Frisuren - und Modeberater bei Film, Fernsehen oder
Theater engagiert zu werden.
Die neue Ausbildungsordnung (AO) für das Friseurhandwerk kann hier heruntergeladen werden. |
Aufgaben und Tätigkeiten
Friseure
beraten Kunden und Kundinnen im Sinne einer ganzheitlichen Aussehensberatung.
Sie achten auf gesunde Kopfhaut und pflegen Haare, indem sie sie waschen,
schneiden und föhnen. Sie ergänzen Frisuren mit Haarteilen,
die sie zum Teil selbst herstellen, oder verändern Form und Farbe
der Haare. Zudem tragen sie Make-up auf und pflegen Fingernägel.
Arbeitsplätze können sein: Fachbetriebe des Friseurhandwerks,
Hotels, Krankenhäusern, Fernsehanstalten sowie im Einzel- und Großhandel
mit Haarpflege- und Kosmetikartikeln oder im Beauty-Center.
Die
Ausbildung Friseur/in ist ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf nach dem
Berufsbildungsgesetz (BBiG), der dem Berufsfeld Körperpflege zugeordnet
ist. Er ist ein Monoberuf - eine Spezialisierung nach Fachrichtungen
oder Schwerpunkten während der Ausbildung findet also nicht statt.
Die Ausbildung wird im Ausbildungsbereich Handwerk angeboten. Die Ausbildung
dauert 3 Jahre.
Friseur-Kosmetiker/in
Friseur-Kosmetikerin
Aufgaben
& Tätigkeiten
Friseur-Kosmetiker/innen führen auf der Basis einer ganzheitlichen
Aussehensberatung kosmetische Behandlungen durch, gestalten aber auch
oft zusätzlich Haare und Bart ihrer Kunden und Kundinnen. Sie
diagnostizieren den Hautzustand ihrer Kunden und Kundinnen und pflegen
und verbessern ihn durch jeweils geeignete Behandlungen. Hierzu führen
sie gesundheitserhaltende und gesundheitsfördernde Maßnahmen
durch wie beispielsweise Grundreinigung, Dampfbäder, Massagen und
Masken. In der dekorativen Kosmetik gestalten sie das äußere
Erscheinungsbild der Kunden und Kundinnen, hauptsächlich durch
Make-up, und beraten diese über die Anwendung und Wirkungsweise
von speziellen Kosmetika. Des Weiteren bieten sie auch Hand- und Fußpflege
(Maniküre und Pediküre) an sowie kosmetische Enthaarung. Neben
Beratung und Behandlung verkaufen Kosmetiker/innen auch die entsprechenden
Produkte.
Darüber hinaus pflegen sie die Haare ihrer Kunden und Kundinnen,
indem sie sie waschen, schneiden und föhnen. Sie ergänzen
Frisuren mit Haarteilen, die sie zum Teil selbst herstellen, oder verändern
Form und Farbe der Haare.
Friseur-Kosmetiker/innen arbeiten im Gesundheits- und Pflegebereich,
zum Beispiel in Kosmetikpraxen oder Kureinrichtungen, aber auch zum
Beispiel in Fachbetrieben des Friseurhandwerks oder Hotels. Meist sind
sie in Behandlungskabinen, in Friseursalons und Verkaufsräumen
tätig. Als Selbständige arbeiten sie auch bei den Kunden und
Kundinnen zuhause.
Die Ausbildung im Überblick
Bei der Ausbildung zur oder zum geprüften Friseur-Kosmetiker/Friseur-Kosmetikerin
handelt es sich um eine berufliche Fortbildung für Friseure und
Friseurinnen. Der handwerkliche Beruf beziehungsweise die Fortbildungsprüfung
ist durch besondere Rechtsvorschriften der Handwerkskammern auf der
Grundlage von § 42 der Handwerksordnung geregelt. Die Fortbildung
baut auf einer abgeschlossenen Berufsausbildung im anerkannten Ausbildungsberuf
Friseur/in und auf Berufspraxis auf.
Die Dauer der Kurse zur Vorbereitung auf die Fortbildungsprüfung
ist sehr unterschiedlich.
In Vollzeitform dauern die Kurse zwischen 6 Wochen und 10 Monaten,
in Teilzeitform zwischen 2 Monaten und 1 Jahr.
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