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  Wieviel   verdienen    Friseure?    Tarif - LÖhne  im  Friseurhandwerk


Eine Gesellschaft von Schafen muss mit der Zeit eine Regierung von Wölfen hervorbringen.   (Bertrand de Jouvenel )


"Friseur-Junkie Merkel"


bleibt stur und ignorant...

Neue Aktion (jetzt auch auf Facebook):

Unterstütze HairWeb im Kampf gegen unfaire Löhne + Ausbeutung im Friseurhandwerk!

Wir nicht!  Werde jetzt aktiv!


Tarifverträge müssen im Salon ausliegen, sodass Mitarbeiter sie jederzeit einsehen können.
Zuwiderhandlungen stellen eine Verstoß gegen das Tarifvertragsgesetz dar, der mit einer Geldstrafe geahndet werden kann

"Friseure verdienen nicht wenig, weil sie wenig "leistungsfähig" wären, sondern weil man ihnen nicht mehr zubilligt und weil sie nicht über die Macht verfügen, ein leistungsgerechtes Einkommen für sich durchzusetzen. notatio.blog


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"Gutfrisierte"Merkel gegen Mindestlohn für Friseure

Das Resultat: Vollzeit-Friseure erhalten Hartz4 oder flüchten in "Schein-Selbständigkeit"

Laut Statistischem Bundesamt verdienen Friseure durchschnittlich 1315 Euro brutto im Monat (Gesamtschnitt aller Berufe 3093 Euro, Tariflöhne siehe unten). Damit liegen sie am unteren Ende aller Berufe. Jeder Postbote, Wäscher oder Glasreiniger verdient erheblich mehr.

Der Grund für die Hungerlöhne: Trotz jahrelanger Forderungen gibt es immer noch keinen Mindestlohn für die Friseurbranche. Deshalb werden die Löhne geringverdienender Friseure (z.B. Friseure in Sachsen nur 600 Euro monatlich) mit Hartz4-Zuschüssen und Wohngeld aus Steuergeldern aufgestockt (siehe Grafik). Man kann z. B. bei Billigketten durchaus von einem "Haarschnitt auf Staatskosten" sprechen.


Das Resultat: Schlechtverdienende Friseure bleiben entweder gleich ganz zuhause oder flüchten in die (Schein-) Selbständigkeit. Dort zahlen sie dann als mobiler Friseur noch nicht einmal die Mehrwertsteuer - bis 17.500 Euro Jahresumsatz sind sie befreit. Über diese Grenze kommen jedoch nur die wenigsten. Sie denken: "Lieber selbständig arm als angestellt arm". Auch Handwerkskammern und Friseurinnungen tun nichts - im Gegenteil: Handwerkskammern ziehen Existenzgründern ohne Meisterbrief für Ausnahmegenehmigungen noch ein paar Tausender aus den meist leeren Taschen und Friseurinnungen kümmern sich fast auschließlich um Saloninhaber.

Vielleicht sollte der Berliner Starfriseur Udo Walz mal seine Kundin Angela Merkel auf die haarsträubenden Mißstände ansprechen...




Buchtipp: "Geheime Tricks für mehr Gehalt" (amazon)



Alles über den Tarifvertrag

Wo man ihn bekommt, wer ihn aushandelt und für wen er gilt

Es gibt im Internet so gut wie keine Infos über Tariflöhne für Friseure. Selbst die Tarifpartner, Gewerkschaft und Friseurinnung, stellen keine Tarife online und geben i. d. R. nur zahlenden Mitgliedern Auskunft oder verkaufen die Verträge z.B. an Rechtsanwälte. HairWeb hat sich daher mal die Mühe gemacht, alle für uns verfügbaren Tarifinfos online zu veröffentlichen (nur für Friseure, siehe unten). Wieviel Friseure mindestens verdienen müssen, wird in einem Tarifvertrag geregelt. Dieser wird von zwei Parteien ausgehandelt. Zum einen von der Gewerkschaft (Ver.di), die die Angestellten im Friseurhandwerk vertritt und zum anderen von der Friseurinnung, die die Arbeitgeber (z.B. Saloninhaber) vertritt. Es kommt dabei nicht nur auf die Gesellenjahre und besondere Qualifikationen (z.B. Meister, Salonleitung etc.) an, sondern auch auf den Ort: Fast jedes Bundesland hat mittlerweile einen allgemeinverbindlichen Tarifabschluss, nach denen sich jeder Arbeitgeber richten muß (teilweise sind auch ältere Tarifabschlüsse gültig, es gilt dabei jeweils der letzte Tarifabschluss).

 Tarife-LÖhne   einiger    BundeslÄnder


Bayern: Tariferfolg

Über eine bis zu zweiprozentige Steigerung der Tarifentgelte dürfen sich die Arbeitnehmer im bayerischen Friseurhandwerk freuen. Für die Lohngruppen I bis III gibt es 1,5 Prozent mehr, in den Lohngruppen IV bis VI und im Ecklohn 2 Prozent. Erstmals sieht der Tarifvertrag eine eigenständige Lohngruppe für Ungelernte und Mitarbeiter ohne Gesellenprüfung vor. Der tarifliche Stundenlohn für diese Gruppe wurde mit 7,51 Euro vereinbart. Auch für die Rezeptionisten erhöht sich das Tarifgehalt um 2 Prozent. Auf diesen Abschluss einigten sich der Landesinnungsverband und Verdi. Der neue Tarifvertrag ist zum 1. April 2011 in Kraft getreten, die Laufzeit beträgt 24 Monate. In dieser Zeit werden zwei Erhöhungen vorgenommen, zum 1. Mai 2011 und zum 1. Mai 2012. Die Tarifvertragsparteien werden gemeinsam die Allgemeinverbindlichkeit des Vertrages ab Inkrafttreten beantragen. Wird der Vertrag für allgemein verbindlich erklärt, gilt er für alle Friseurbetriebe in Bayern.

 

München, 13. Dezember 2011

Pressemitteilung Tariflöhne für bayerische Friseure sind allgemein verbindlich

Für allgemein verbindlich erklärte in seiner heutigen Sitzung der Tarifausschuss im bayerischen Arbeitsministerium den Entgelt-Tarifvertrag für das bayerische Friseurhandwerk. Er folgte damit im Grundsatz dem gemeinsamen Antrag der Gewerkschaft verdi und des Landesinnungsverbandes. Die Allgemeinverbindlichkeit gilt für alle Lohngruppen mit Ausnahme der Gruppe Ia rückwirkend ab 1. April 2011. Die Lohngruppe Ia ist ab 1. Dezember 2011 allgemein verbindlich. "Als bayerischer Landesinnungsverband treten wir für einen fairen Wettbewerb im Friseurhandwerk ein. Dazu gehören faire Löhne und das Einhalten von Lohnuntergrenzen. Die Allgemeinverbindlichkeit ist hierbei ein wichtiger Baustein. Wir begrüßen die Entscheidung des Tarifausschusses.", so Josef Wieser, Vorsitzender des Wirtschaftsausschusses im Landesinnungsverband, der die Entscheidung des Tarifausschusses persönlich entgegennahm. Im ersten Gesellenjahr gilt nun für alle Friseure, die in Friseursalons in Bayern beschäftigt sind, ein tariflicher Mindestlohn von 7,62 Euro pro Stunde. Betriebsleiter in Betrieben mit ein bis vier Mitarbeitern haben einen Anspruch auf einen Stundenlohn von 11,81 Euro. Nach dem Tarifvertragsgesetz sind die Arbeitgeber verpflichtet, die für ihren Betrieb massgebenden Tarifverträge an geeigneter Stelle im Betrieb auszulegen. Innungsmitglieder haben den Tarifvertrag bereits von ihrer Innung erhalten. Nichtmitglieder können ihn beim Landesinnungsverband bestellen (Anmerkung der Redaktion: Die Anforderung für Nicht mitglieder ist kostenpflichtig).

Quelle: LIV Bayern

Damit erfüllt zumindest der bayerische Verband die bundesweite Forderungen von ver.di und HairWeb.de nach angemessenen Löhnen im Friseurhandwerk.


Baden Württemberg

Seit 1992 gibt es im Friseurhandwerk für Arbeitnehmer und Auszubildende allgemeinverbindliche Tarifverträge. Dies bedeutet, dass der Tarifvertrag für alle Arbeits- und Auszubildendenverhältnisse im Land als Mindeststandard zwingende Gültigkeit hat. Die tariflichen Monatslöhne liegen seit 01. August 2004 in folgender Höhe (in €uro).... ....mehr siehe Info-Kasten unten

Sorry, der komplette Artikel ist leider nur Friseuren zugänglich. Du findest den Link zur vollständigen Seite mit allen uns aktuell zur Verfügung stehenden Zahlen im Forum der Friseur-Community mix-ecke.de    (kostenloser Zugang)



Berlin / Brandenburg

Kurzübersicht über tarifliche Arbeitslöhne ....mehr siehe Info-Kasten unten

Sorry, der komplette Artikel ist leider nur Friseuren zugänglich. Du findest den Link zur vollständigen Seite mit allen uns aktuell zur Verfügung stehenden Zahlen im Forum der Friseur-Community mix-ecke.de    (kostenloser Zugang)


Nordrhein-Westfalen (NRW)

Vergütungsgruppe 1 
Arbeitnehmer/innen mit Meisterprüfung im Friseurhandwerk die arbeitsvertraglich als Geschäftsführer/in oder Betriebsleiter/in tätig sind undzugleich arbeitsvertraglich verantwortlich mit der Ausbildung von sind erhalten ab dem 1.5.2003 ....mehr siehe Info-Kasten unten

Sorry, der komplette Artikel ist leider nur Friseuren zugänglich. Du findest den Link zur vollständigen Seite mit allen uns aktuell zur Verfügung stehenden Zahlen im Forum der Friseur-Community mix-ecke.de    (kostenloser Zugang)


Sachsen

Neuer Manteltarifvertrag für das Friseur-und Kosmetikhandwerk für Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thürigen ist verhandelt!

Die Gewerkschaft ver.di handelte mit den Landesinnungsverbänden Sachsen und Thüringen einen neuen Manteltarifvertrages für die Beschäftigten und Auszubildenden des Friseur- und Kosmetikhandwerks aus. Die Verhandlungen waren gekennzeichnet von den Forderungen der Landesinnungsverbände, vor allem die Arbeitszeiten auszudehnen. Ziel der Innung war es, eine 42 (?!) Stundenwoche durchzusetzen. Urlaubskürzungen, Weihnachtszuwendungen sollten entfallen, Verlängerung der Probezeit auf 6 Monate und weitere Nettigkeiten.
Viele Forderungen der Landesinnungsverbände konnten von der Gewerkschaft verhindert, einige abgeschwächt werden. Der Manteltarifvertrag (MTV) wurde 21.12.2007 von den Tarifvertragsparteien unterschrieben. Die Beantragung der Allgemeinverbindlichkeit (AVE)wurde gestellt, damit der abgeschlossene MTV seine Gültigkeit für alle Betriebe Sachsens erlangt. Beispiel (Auszug TV Sachsen)

Tariflohn für Gesellen (ohne leitende Funktion, ohne Sonderkenntnisse)
Mindestlohn bei 161 Stunden = 615,- Euro (3, 82 Stundenlohn) + Scherengeld 12 Euro

Sorry, der komplette Artikel ist leider nur Friseuren zugänglich. Du findest den Link zur vollständigen Seite mit allen uns aktuell zur Verfügung stehenden Zahlen im Forum der Friseur-Community mix-ecke.de    (kostenloser Zugang)



Hessen

  • Lohngruppe 1 B: Meister/innen in verantwortlicher Stellung, z.B. als Filial- oder Abteilungsleiterin (bis 10 Beschäftigte) - ..EURO ....mehr siehe Info-Kasten unten
    Lohngruppe 3: Friseure die selbständig arbeiten, verantwortlich Aufgaben wahrnehmen, fähig sind , vorübergehend die Betriebsleiterin zu vertreten.....EURO. ....mehr siehe Info-Kasten unten


    Wie hoch ist die wöchentliche Arbeitszeit laut hessischem Tarifvertrag für eine Fri-
    seurin? Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 37 Stunden.

    Was ist, wenn der Arbeitsvertrag über 42 Stunden abgeschlossen wurde?
    Die über 37 Stunden hinausgehenden Arbeitsstunden sind Mehrarbeit

    Was ist mit den Stunden die von der Arbeitnehmerin über 37 Stunden hinaus er-
    bracht wurden? Die geleistete Mehrarbeit muss durch den Arbeitgeber bis zu 5 Stunden wöchentlicher Arbeitszeit mit 30% Zuschlag bezahlt werden. Bei geleisteter Mehrarbeit über 5 Stunden wöchentlich sind es 50 % Zuschlag des Tariflohns der Arbeitnehmerin.
    Die Möglichkeit des Freizeitausgleichs ist im hessischen Tarifvertrag näher geregelt.

Hier gibt es Unterstützung und Auskunft zum Gehalt und zu Arbeitszeiten

ver.di Landesbezirk Hessen  Fachbereich 13
Wilhelm Leuschner Str. 69-77
60329 Frankfurt am Main
Tel: 069-2569-1460




Für weitere Infos (andere Bundesländer) bitte eine Geschäftstelle der Gewerkschaft Ver.di anrufen.

* Die angegebenen Gehälter können nur Anhaltspunkte sein. Das individuelle Gehalt kann je nach Ausbildung, Berufserfahrung, Position, Branche, Ort etc. nach oben oder unten abweichen.  











HairWeb unterstützt die Aktion"Kein (Friseur-) Lohn unter 7,50" der Gewerkschaft ver.di



HINWEIS: Im gesamten Internet gibt es keine oder nur veraltete Infos über Friseur-Tariflöhne. Selbst scheinbar große Friseurverbände und branchennahe Organisationen (HWK, Innungen etc.) bieten, wenn überhaupt, nur unzureichende Teil-Infos. HairWeb hat daher alle verfügbaren Infos zum Thema recherchiert und hier online gestellt - wer also noch weitere Infos und aktuelle Zahlen zum Thema "Tarife" hat - bitte melden: friseure(at)hairweb.de



Löhne für Auszubildende im Friseurhandwerk

Du möchtest mehr Infos über Löhne als Azubi?  Klicke hier, um mehr Details zu erfahrenAlte Bundesländer, 1. Ausbildungsjahr: , 2. Ausbildungsjahr: , 3. Ausbildungsjahr: ,
Neue Bundesländer:
1. Ausbildungsjahr: , 2. Ausbildungsjahr: , 3. Ausbildungsjahr:

Link: Fragen und Antworten zu Lohn und Gehalt bei Friseuren im Friseur-Forum





TariflohnWas tun, wenn man zuwenig verdient?

Der/die Arbeitnehmer/in muss beim Arbeitgeber den zu wenig gezahlten Lohn schriftlich geltend machen. Der Arbeitgeber kann durch eine Klage beim Arbeitsgericht gezwungen werden, die Differenz auszuzahlen. Die Kosten für die Anwalts- und Gerichtskosten übernimmt in der Regel die Prozesskostenhilfe (z.B. aufgrund des niedrigen Lohns).

Anwalts Liebling

Anwalt.de: Rechtsberatung aus allen FachgebietenFalls man einen Anwalt benötigt, sollte es unbedingt ein Fachanwalt sein, der auf Arbeitsrecht spezialisiert ist. Vorher sollte man sich bei dem Rechtsanwalt vergewissern, ob seine Kosten die Gebühren der Gebührenordnung für Rechsanwälte (BRAGO) nicht übersteigen. VORSICHT: Manche Anwälte verlangen für ihre "Spezialisierung" als Fachanwalt für Arbeitsrecht saftige Aufschläge und informieren ihre Klienten aus gutem Grunde oft nur unzureichend darüber. Empfehlung Fachanwalt für Arbeitsrecht: Dr. Hildebrandt (mit vielen Online-Infos ) HairWeb freut sich über weitere gute Anwälte für Arbeitsrecht, der an einem Link zu seiner informativen Homepage interessiert ist. Der Link wird dann ebenfalls an dieser Stelle aufgeführt. Bitte Kurzinfo + Link an Redaktion HairWeb.de: info@hairweb.de

Link: Fragen und Antworten zu Lohn und Gehalt bei Friseuren im Friseur-Forum




Weihnachtsgeld - ja oder nein?

Kürzung oder Streichung: Nicht zulässig wenn es bisher ohne Vorbehalt mindestens drei Mal bezahlt worden ist (betrieblicher Übung). Das gilt auch, wenn der Arbeitgeber immer auf die Freiwilligkeit der Zahlung hingewiesen hat. Quelle: DGB
Unterschiedlich hohes Weihnachtsgeld: Nur möglich, wenn sachliche Gründe dafür voliegen, z. B. ungekündigtes Arbeitsverhältnis, Zahl der Kinder, Höhe der Fehlzeiten, Dauer der Betriebszugehörigkeit und Familienstand Quelle: DGB





Info: Meisterpflicht - Ja oder nein? Zulassungspflichtige Handwerke - Meistertitel notwendig

Augenoptiker, Boots- und Schiffbauer, Brunnenbauer, Bäcker, Büchsenmacher, Chirurgiemechaniker, Dachdecker, Elektroinstallateur, Elektromaschinenbauer, Feinwerkmechaniker, Fleischer, Friseur, Gerüstbauer, Glasbläser und Glasapparatebauer, Glaser, Hörgeräteakustiker, Informationstechniker, Installateur und Heizungsbauer, Karosserie- und Fahrzeugbauer, Klempner, Koch, Konditor, Kraftfahrzeugtechniker, Kälteanlagenbauer, Landmaschinenmechaniker, Maler und Lackierer, Maurer und Betonbauer, Metallbauer, Ofen- und Luftheizungsbauer, Orthopädieschuhmacher, Orthopädietechniker, Schornsteinfeger, Seiler, Steinmetz und Steinbildhauer, Straßenbauer, Stukkateure, Tischler, Vulkaniseur und Reifenmechaniker, Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer, Zahntechniker, Zimmermann, Zweiradmechaniker

Ohne Meister: Zulassungsfreie Handwerke

Behälter- und Apparatebauer, Betonstein- und Terrazzo-Hersteller, Bogenmacher, Brauer und Mälzer, Buchbinder, Buchdrucker, Schriftsetzer und Drucker, Drechsler (Elfenbeinschnitzer) und Holzspielzeugmacher, Estrichleger, Feinoptiker, Flexograf, Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Fotograf, Galvaniseur, Gebäudereiniger, Geigenbauer, Goldschmied und Silberschmied, Holzbildhauer, Holzblasinstrumentenmacher, Keramiker, Klavierbauer und Cembalobauer, Korbmacher, Küfer (Böttcher), Kürschner, Metall- und Glockengießer, Metallbildner, Metallblasinstrumentenmacher, Modellbauer, Modist, Müller, Orgelbauer und Harmoniumbauer, Parkettleger, Raumausstatter, Rollladen- und Jalousiebauer, Sattler und Feintäschner, Schilder- und Lichtreklamehersteller, Damen- und Herrenschneider, Schneidwerkzeugmechaniker, Schuhmacher, Segelmacher, Siebdrucker, Sticker, Textilreiniger, Uhrmacher,



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  • Was verdient Bundeskanzlerin Angela Merkel im Monat? Laut einer Recherche des SPIEGEL ca. 19.800 EURO.

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