Weiterbilung fÜr Friseure: Meisterschule, Seminare, Kurse und Workshops
Meisterschulen:
Meisterkurse - Meisterlehrgänge - Meistervorbereitung
Viele spekulieren, wie lange man überhaupt noch den "Meister" braucht, um einen Betrieb zu eröffnen. . Schon heute gibt es viele Ausnahmen und Sonderregelungen (siehe unten), bei denen man keinen "Meister" mehr braucht.
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Wie betreibt man einen Salon ohne selbst Meister zu sein?
Um einen Salon selbständig führen zu können, ohne selbst Meister zu sein, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Bei vielen Friseuren herrscht jedoch darüber große Unsicherheit und Verwirrung. Um endlich Klarheit zu schaffen, hat HairWeb daher mal die aktuellen Möglichkeiten und Bedingungen (07/08) gründlich recherchiert.
- Altgesellenregelung nach §7a HwO - Die Handwerkskammer (HWK) kann für einen Friseur ohne Meister, der seinen Salon selbständig führen will, eine Ausnahmebewilligung (Genehmigung zur selbständigen Führung eines Betriebes) erteilen. Man muß demnach 6 Jahre Geselle gewesen sein plus 4 Jahre in leitender Position. Die Ausnahmebewilligung muß zum einen bezahlt werden (Kosten siehe unten) und der Antragsteller wird einen Tag lang von der HWK auf Kenntnisse und Fertigkeiten überprüft (Kosten: zwischen 1000 und 1500.- Euro)
- Man besucht bereits Vorbereitungskurse auf die Meisterprüfung und hat ggf. schon Teile der Meisterprüfung bestanden (siehe auch §8 HwO). Die Ausnahmegenehmigung der HWK ist dann erheblich billiger (100 bis 200 Euro) .
- Man hat bereits ein bestimmtes Alter erreicht, in dem es nicht mehr zuzumutbar ist, die Meisterprüfung abzulegen. Diese Altersgrenze liegt gem. der entsprechenden Verordnung bei etwa 47 Jahren (siehe auch §8 HwO)
- Sie sind bereits mit einem (anderen) zulassungspflichtigen Handwerk in die Handwerksrolle eingetragen und möchten ein weiteres zulassungspflichtiges Handwerk oder eine Teiltätigkeit aus einem weiteren zulassungspflichtigen Handwerk ausüben (§7a HwO) .
- Man stellt einen Meister ein
- Man besitzt nicht die deutsche Staatsangehörigkeit
- Man macht sich im Ausland selbständig - siehe Info-Seite mit Bedingungen nach Ländern
Beachte: Selbst wenn Voraussetzungen nachgewiesen werden oder vorliegen, ist die deutsche Handwerkskammer (kurioserweise) nicht gesetzlich erpflichtet, diese auch zu erteilen. Erfahrungsgemäß haben es da einzelne Friseure schwerer als z.B. Billigketten, denen die begehrte Ausnahmegenehmigung zuweilen schnell und großzügig erteilt wird. Das ist erstens ungerecht und erweist der Friseurbranche keinen guten Dienst. HairWeb empfiehlt daher in diesem Fall einen erfahrenen Fachanwalt, der möglicherweise noch andere Mittel und Wege kennt auf die HWK einzuwirken.
Quelle: u. a. Handwerkskammer Stand 07/08
Weitere Infos gibt es im HairWeb-Friseur-Forum -
Gast-Experte dort ist u.a. Guido Scheffler (Friseur-Unternehmer.de) |
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