Neben den Äußerungen von Papst Benedict und dem Streit um Karikaturen des Propheten Mohammed gibt es noch andere Dinge, die die Welt der Muslime entzweien. Dazu gehört auch die Frage, ob diejenigen, die sich die Haare einfärben, islamgerecht handeln (arab.: halal) oder ob die Haarfärbung ein religiöser Gesetzesverstoss (arab.: haram) darstellt. Hier gibt es eine Vielzahl widersprüchlicher Auslegungen und Deutungen: Schwarze Haarfarbe nicht benutzen, Henna aber doch etc. (siehe Foren-Diskussion). Gleiches gilt für die Haarentfernung bei Männern (siehe unten) und Frauen.
Oft bedeckt: Kopfhaare muslimischer Frauen
Obwohl der Koran nicht eindeutig aussagt, dass Frauen ihre Haare nicht sichtbar zeigen dürfen, wird das Haupthaar mancher muslimischer Frauen mit einem Kopftuch verhüllt.
Der Koran besagt in Sure 24:31, dass Frauen ihre Reize – soweit sie nicht "normalerweise" sichtbar sind – vor Männern, die nicht mit ihnen verwandt oder verheiratet sind, verbergen sollten. Sie sollten demnach "ihr Gewand über ihre Brust ziehen". Dieses Kleidungsstück benutzten Frauen damals für den Ausgang, es bezeichnet aber auch eine Kopfbedeckung.
Aber nicht alle Muslime interpretieren diese Koranstelle als Pflicht, ein Kopftuch zu tragen.
Das Kopftuchgebot soll laut dem Koran die Würde der muslimischen Frauen schützen und zum respektvollen Umgang von Männern und Frauen beitragen. Ein anderes, im Koran klar definiertes Gebot (Sure 24:30), ist das gegenseitige Senken des Blicks bei der Begegnung von Mann und Frau. Das Senken des Blicks wird jedoch mit weit weniger Nachdruck befolgt als die manchmal sogar von Regierungsseite islamischer Länder (insbesondere Iran) streng kontrollierte und von Islamisten leidenschaftlich verteidigte Kopftuchregel.
Tatsächlich gibt es unterschiedliche Arten der Abdeckung: Die strenge Komplettverhüllung, bei dem der gesamte Körper z.B. mit der Burka eingehüllt wird (s.o.).
Mit Kopftüchern, auch Tschador (persisch) oder Hidschab (arabisch), wird die Frisur je nach religiöser Hinwendung mal mehr, mal weniger bedeckt. In manchen Ländern, in denen der Islam etwas liberaler praktiziert wird, dient das Kopftuch nur noch als eine Art Alibifunktion, um den "religiösen Schein" zu wahren. Modische Kopftücher, locker auf´s Haar gelegt, lassen dann Haaransatz und Teile der Frisur erkennen (siehe Foto rechts).
Übrigens: Auch indische Frauen bedecken ihre Haare. Dazu dient ein Sari (langes Stück Stoff).
Im heutigen Christentum hingegen kennt man das Kopftuch als Teil der Ordenskleidung bei Ordensschwestern und bei konservativen Christinnen im Gottesdienst. Das Bedecken des Hauptes während des Gebetes, wurde bis vor ca. 100 Jahren noch in vielen Kirchen (z.B. auch Evangelische Kirche) praktiziert.
Foto rechts: Verschleierter Michael Jackson u. Kind mit Kopftuch
Beispielsweise in der Türkei besteht zur Zeit für Lehrer, Schüler und Studenten ein staatlich angeordnetes Kopftuchverbot (siehe auch Bericht unten). In nicht-islamischen Ländern wird die fromme Kopfbedeckung im Schulbereich geduldet (England, Österreich, USA), regional eingeschränkt (Deutschland, Schweiz) oder flächendeckend verboten (Frankreich). Auch in Deutschland kommt es zuweilen vor Gericht und in den Medien zum so genannten "Kopftuchstreit".
Auch ohne Kreuz und Kopftuch kann man glauben.
 Hintergrund für den verkrampften Umgang mit den äußeren Erkennungsmerkmalen einer Religon sind Vorkomnisse, die mit dem tatsächlichen Glauben nur wenig zu tun haben.
Wenn Menschen aller Glaubensrichtungen friedlich und respektvoll miteinander umgingen, würde niemand mehr über Kopfbedeckungen, Bärte und anderen Nebensächlichkeiten streiten.
"Ausserhalb des Familienkreises ein Kopftuch zu tragen gehört zu meiner Identität. Ich fühle mich wohl damit. Aber ich habe auch Freundinnen, die es nicht tragen. Das muss jede Frau selbst entscheiden. Man darf sie weder dazu zwingen, es zu tragen, noch, es nicht zu tragen." (Malika Laabdallaoui, Muslimische Psychotherapeutin und Buchautorin in einem FOCUS-Interview) |